Zu den Vertriebsprodukten der RMIK Rhein-Main-Immobilienkontor GmbH.[mehr]
Die "CIS GROUP" kündigt Beitrittserklärungen, wenn der Anleger die Kapitaleinlage nicht zahlt. Für die Beendigung der Gesellschafterbeteiligung an der Premium Renditefonds ´10 AG & Co. KG hat die "CIS GROUP" in der Vergangenheit...[mehr]
In den letzten Jahren haben Rechtsschutzversicherungen den Rechtsschutz für die Rechtsvertretung von Kapitalanlageschäden aus ihrem Basisangebot herausgenommen oder den Leistungsumfang eingeschränkt. Viele Rechtsschutzversicherte...[mehr]
Nachdem am 19.09.2011 die DFI Holding AG die Insolvenz angemeldet hat, ist nunmehr auch die Pecunia-Concept AG insolvent.[mehr]
Nur zwei von vermutlich tausenden Klagen der Euro-Cities AG und doch so bedeutend. Der Ausgangsfall: Fast alle von der Euro-Cities AG Beklagten nutzten ohne Erlaubnis die Kartenausschnitte der Euro-Cities AG. Euro-Cities spürt...[mehr]
"Mache aussergewöhnliches aus deinem Leben", lautet es vollmundig auf den Werbeflyern zur Premium Renditefonds ´10 AG & Co. KG. Oben abgedruckt befindet sich ein fantasievolles Logo mit der Aufschrift CARPEDIEM. Verantwortlich...[mehr]
Die Verjährung tritt mit Ablauf der zur Durchsetzung von Ansprüchen bestimmten Zeit ein. Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden.
Mit dem Mahnverfahren kann wie mit einem Klageverfahren ein Titel gegen den Gegner erwirkt werden. Nur mit Aushändigung des Titels wird der Gerichtsvollzieher tätig. Wesentliches Merkmal des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Parteien in diesem Verfahren nicht über die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs streiten können.
Entweder der Gegner erkennt den Anspruch im Mahnverfahren an, oder er erklärt den Widerspruch und die Angelegenheit wird damit auf Antrag dem Gericht zur Durchführung eines Klageverfahrens übergeben. Im Klageverfahren können die Parteien dann streitig über den Anspruch verhandeln.