In den letzten Jahren haben Rechtsschutzversciherungen den Rechtsschutz für die Rechtsvertretung von Kapitalanlageschäden aus ihrem Basisangebot herausgenommen oder den Leistungsumfang eingeschränkt. Viele Rechtsschutzversicherte...[mehr]
Nur zwei von vermutlich tausenden Klagen der Euro-Cities AG und doch so bedeutend. Der Ausgangsfall: Fast alle von der Euro-Cities AG Beklagten nutzten ohne Erlaubnis die Kartenausschnitte der Euro-Cities AG. Euro-Cities spürt...[mehr]
"Mache aussergewöhnliches aus deinem Leben", lautet es vollmundig auf den Werbeflyern zur Premium Renditefonds ´10 AG & Co. KG. Oben abgedruckt befindet sich ein fantasievolles Logo mit der Aufschrift CARPEDIEM. Verantwortlich...[mehr]
Die DFI AG wird von den Lebensversicherern sehr unterschiedlich behandelt. Teilweise zahlen sie Beträge noch in jüngster Zeit aus, teilweise stellen die Versicherungen die Zahlungen an die DFI AG zunächst zurück. In einem Fall...[mehr]
Die Verjährung tritt mit Ablauf der zur Durchsetzung von Ansprüchen bestimmten Zeit ein. Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden.
Mit dem Mahnverfahren kann wie mit einem Klageverfahren ein Titel gegen den Gegner erwirkt werden. Nur mit Aushändigung des Titels wird der Gerichtsvollzieher tätig. Wesentliches Merkmal des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Parteien in diesem Verfahren nicht über die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs streiten können.
Entweder der Gegner erkennt den Anspruch im Mahnverfahren an, oder er erklärt den Widerspruch und die Angelegenheit wird damit auf Antrag dem Gericht zur Durchführung eines Klageverfahrens übergeben. Im Klageverfahren können die Parteien dann streitig über den Anspruch verhandeln.