Artikel 248 EGBGB
Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 EGBGB
Konkurrierende Informationspflichten im Fernabsatz
§ 2 EGBGB
Allgemeine Form
Abschnitt 2
Zahlungsdiensterahmenverträge
§ 3 BGBGB
Besondere Form
§ 4 EGBGB
Vorvertragliche Informationen
§ 5 EGBGB
Zugang zu Vertragsbedingungen und vorvertraglicher Informationen während der Vertragslaufzeit
§ 6 EGBGB
Informationen vor Ausführung einzelner Zahlungsvorgänge
§ 7 EGBGB
Informationen an den Zahler bei einzelnen Zahlungsvorgängen
§ 8 EGBGB
Informationen an den Zahlungsempfänger bei einzelnen Zahlungsvorgängen
§ 9 EGBGB
Sonstige Informationen während des Vertragsverhältnisses
§ 10 EGBGB
Abweichende Vereinbarungen
§ 11 EGBGB
Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und elektronisches Geld
Abschnitt 3
Einzelzahlungsverträge
§ 12 EGBGB
Besondere Form
§ 13 EGBGB
Vorvertragliche Informationen
§ 14 EGBGB
Informationen an den Zahler nach Zugang des Zahlungsauftrags
§ 15 EGBGB
Informationen an den Zahlungsempfänger nach Ausführung des Zahlungsvorgangs
§ 16 EGBGB
Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsauthentifizierungsinstruments
Abschnitt 4
Informationspflichten von Zahlungsempfängern und Dritten
§ 17 EGBGB
Informationspflichten des Zahlungsempfängers
§ 18 EGBGB
Informationspflichten Dritter
§ 19 EGBGB
Abweichende Vereinbarungen
7. Die Anlagen 1 bis 5 aus dem Anhang 1 zu diesem Gesetz werden angefügt.