Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt

Tel (06151) 9 51 91-75
FAX (06151) 9 51 91-77
Suchen
18.05.2011
Von: Rechtsanwalt Trenkler

DFI Diamond Finance Invest Holding AG

Thema: Kapitalanlagen bei der Diamond Finance Invest Holding AG (DFI AG), Sitz in der Schweiz (Zürich), Zweigniederlassung Darmstadt. Nach Aussage der DFI AG in deren Internetseiten, war man dort auf den Vermögensauf- und -ausbau spezialisiert. Die DFI AG lieh sich Gelder ihrer Kunden als Darlehen und kaufe ihre Lebensversicherungen. Zahlen wollte man den Kaufpreis für die Lebensversicherungen vielfach erst fünf Jahre später. Man gab an, dass man in der Zwischenzeit das Kapital mit Rendite in der Schweiz anlegen wollte.


Eine Firmenpräsentation auf Youtube wurde entfernt. Fällige Gelder zahlt die DFI AG seit mindestens Anfang Mai nicht mehr. Die BaFin hat bereits verlautbart, dass es sich bei der DFI AG nicht um ein nach § 32 KWG zugelassenes Kreditinstitut handelt.1 Die Statsanwaltschaft ermittelt (Aktenzeichen 700 Js 1779/11).

"Wir beraten Sie, [...] wo Banken und Versicherungen seit 50 Jahren ihr Kapital – also auch Ihr Geld – vermehren: im Hochfinanzsektor."2

Was ein Hochfinanzsektor sein soll, diese Frage bleibt die DFI AG schuldig. Seit dem 15. Mai 2011 sind die Internetseiten der DFI AG abgeschaltet und die Staatsanwaltschaft Darmstadt erhält täglich mehrere Anzeigen gegen die Betreiber der DFI AG und deren Anlageberater.

Teilweise verkaufte die DFI AG sogenannte "Beteiligungen", bei denen es sich tatsächlich um Darlehen ihrer Anleger an die DFI AG handelt. Versprochen sind 15 % Zinsen p. a.

Bei den Ankäufen der Lebensversicherungen läßt DFI AG die Lebensversicherungsverträge durch ihre Kunden auf sich übertragen und stellte dafür dem Inhaber der Lebensversicherung in Aussicht, erst in fünf Jahren den von der Lebensversicherung erhaltenen Auszahlungsbetrag verzinslich zu erhalten. In den fünf Jahren würde der von der Lebensversicherung ausbezahlte Betrag verzinslich angelegt werden.

Die "Anlageberater" erzählten den Anlegern, dass man das Geld in der Schweiz besonders gut vermehren könne, weshalb man in den fünf Jahren den von der Lebensversicherung erhaltenen Betrag verdoppeln würde. Nach wie vor hat die Schweiz einen guten Ruf bei deutschen Anlegern: "Wenn die Reichen dort anlegen, dann kann das ja nicht verkehrt sein." Davor kann man nur warnen. Geld sollte man nicht ohne besonderen Grund aus dem Rechtkreis entfernen, in dem man selbst lebt. Für einen Rechtsanwalt aus Deutschland und die Staatsanwaltschaft ist es jedenfalls keine leichte Aufgabe, Gelder aus dem Ausland zu wieder nach Deutschland zu bringen.

Teilweise sollte der Ankauf von Lebensversicherungen mit einer monatlichen Rentenzahlung der DFI AG an dem Verkäufer beglichen werden. Nach uns vorliegenden Informationen hat DFI AG die Zahlung in einem Fall seit Anfang Mai 2011 eingestellt. Dies führte schließlich auch zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Wir haben Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt, auch um zu klären, ob Vermögenswerte gegen DFI und deren Betreiber greifbar sind. Die uns bekannten für die DFI tätigen "Anlageberater" hatten keine Zulassung zum Betreiben von Bank- und Kapitalmarktgeschäften, eine Tatsache, die die Frage nach der Haftung aufwirft.

Öffentliche Daten:

Firma: DFI Diamond Finance Invest Holding AG

Eingetragen im Handelsregister: Zürich (Stand: 23.05.2011)

Tag der Eintragung: 16.08.2010

Handelsregisternummer (Firmennummer): CH-020.3.035.496-3 (Stand: 23.05.2011)

Nationalität:

  1. Präsident des Verwaltungsrates: deutscher Staatsangehöriger (Stand: 23.05.2011)
  2. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrates: deutsche Staatsangehörige (Stand: 23.05.2011)

Adresse am Hauptsitz:

Wotanstrasse 10
CH-8032 Zürich (Stand: 23.05.2011)

Eingetragene Zweigniederlassungen: keine

Alle Angaben ohne Gewähr.

1 Mitteilung der BaFin

2 www.dfi.ag/html/philosophie.html (abgeschaltet)