Mit dieser Frage haben sich die Gerichte jährlich hundertfach auseinanderzusetzen.
Der Streit ist vorprogrammiert, denn eine Schadensersatzforderung von 1.620 € ist üppig, bekommt man doch einen vergleichbaren Kartenausschnitt für circa 100 € (Preisliste: www.grebemaps.de) im freien Markt. Bei einigen hundert Abmahnungen im Jahr ist der von Euro-Cities AG verlangte Schadensersatz ein millionenträchtiges Geschäft oder aber so beschwerlich wie in jedem gesunden Wettbewerb. Es kommt darauf an, welchen Betrag die Gerichte der Euro-Cities AG zusprechen.
Mit einer Klage hat das Amtsgericht München jetzt in einem neuen Urteil bestätigt, was bereits das Landgericht Berlin in einer früher ergangenen Klage (Urteil, veröffentlicht in der Fachzeitschrift GRUR, C. H. Beck) rechtskräftig ausurteilte. Zwei Urteile, die die gleiche Richtung aufweisen, wonach die Euro-Cities AG nicht berechtigt ist 1.620 € Schadensersatz für einen DIN A 5-Kartenausschnit zu verlangen, sondern höchstens circa 300 €.
Den Richtern in Berlin legte Euro-Cities zehn geschwärzte Verträge angeblicher Kunden vor, deren Daten sich aber trotzdem auslesen ließen. Wie sich herausstellte, waren zwei Verträge über den angeblichen Kauf von Kartenausschnitten von einer Rechtsanwaltskanzlei als Vertragspartner der Euro-Cities abgeschlossen worden, die von Euro-Cities mit Abahnungen beauftragt wird. Auch ein Vertrag mit einem gewissen Herrn Burat wurde vorgelegt. Einige Vertragsabschlüsse der Euro-Cities AG liegen deutlich unter dem Preis von 1.620 €. Soweit aufgrund der Schwärzung ersichtlich, sind bis auf einen Vertrag alle anderen Verträge nicht zu Bedingungen im freien Wettbewerb abgeschlossen, sondern aufgrund einer Abmahnung und damit unter dem Druck einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Mit den Urteilen aus Berlin und München zeichnet sich nunmehr eine neue Tendenz ab. Die Gerichte akzeptieren geschwärzte Verträge nicht mehr wie bisher und verlangen stichfeste Beweise dafür, dass die Euro-Cities AG nicht mehr als Schadensersatz fordert, als sie im freien Wettbewerb erzielen kann. Nur verständlich, denn kein Gericht läßt sich gerne dafür benutzen, um dem Recht die fragwürdige Eigenschaft zu erweisen, nämlich als Druckmittel für hohe und nicht marktgerechte Preise zu dienen. Das Recht hat den fairen Wettbewerb zu stützen, nicht aber das Gegenteil.
Etwas anderes kann sich auch im Schadensersatzrecht nicht wiederspiegeln. Vor dem Amtsgericht in Berlin hat die Euro-Cities AG noch abgeboten, ein Sachverständigengutachten durch das Gericht einholen zu lassen, als Beweis dafür, dass Euro-Cities AG angeblich 1.620 € für einen DIN A 5-Kartenausschnitt im freien Wettbewerb einnehmen könnte. Überraschend zog die Euro-Cities AG den Sachverständigenbeweis nach ergangenem Beweisbeschluss durch das Landgericht Berlin zurück und verweigerte die Einzahlung des erforderlichen Kostenvorschusses für den Sachverständigen.
Ähnlich handelte die Euro-Cities AG vor dem Amtsgericht München. Dort allerdings stellt sie schon kein Beweisangebot mehr für die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Damit entsprach das Amtsgericht München der Klage der Euro-Cities AG nur im Hinblick auf die Rechtsanwaltskosten. Geschwärzte Verträge akzeptierte es aber auch nicht mehr und gab Euro-Cities AG im Hinblick auf den Schadensersatz für die Kartenkachel nicht Recht. Euro-Cities AG unterlag also mit der Forderung von 1.620 € und musste sich damit zufrieden gaben, dass der Beklagte außergerichtlich 321 € für die Kartenkachel bezahlte.
Ausblick: Es besteht mit beiden Urteilen (Berlin, München) Grund zu der Annahme, dass es für Euro-Cities AG in Zukunft schwieriger sein dürfte für einen DIN A 5-Kartenausschnitt 1.620 € als Schadensersatz für einen Urheberrechtsverstoß zu erzielen. In Berlin zahlte der Beklagte 300 € und in München zahlte der Beklagte 321 € außergerichtlch und damit freiwillig für die unerlaubt benutzte Kartenkachel. Damit ist aber nicht geklärt, ob nicht sogar die Zahlungen von 300 oder 321 € noch zu hoch sind.