Beispielsweise Arbeitnehmer verfügen häufig über eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrechtsschutz. Wer von seinem Kapital leben muss, so wie dies bei Rentnern häufig der Fall ist, sollte bei größeren Kapitalbeträgen auch auf den Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten im Kapitalmarktrecht achten. Ob es das Geld ist, das für Sie arbeitet, Sie selbst oder beides, sollte für den Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung daher gut überlegt werden.
Die Rechtsschutzversicherung für das Arbeitrecht dürfte jede Rechtsschutzversicherung im Leistungsangebot haben. Aber die Rechtsschutzversicherung für Kapitalanlagerecht bieten nur die wenigsten Versicherungen am.
Mit den Versicherungsbedingungen vereinbaren viele Rechtsschutzversicherungen inzwischen den Ausschluss des Versicherungsschutzes für Kapitalanleger mit folgender Formulierung:
"Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung, der Inhaberschaft sowie der Veräußerung von Wertpapieren im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen." (Advocard, ARB 2012)
Die Roland Rechtsschutzversicherung übernimmt im Versicherungspaket "ROLAND KompaktPlus-Rechtsschutz" für Streitigkeiten aus Kapitalanlagegeschäften bis zu einem Anlagebetrag in Höhe von 50.000 Euro. Bei einem höheren Anlagebetrag übernimmt die Versicherung die Kosten anteilig (Roland Rechtsschutzversicherung, TARIF 2012, STAND 10.2011).
Bei der HUK24 sind im Basis-Tarif Rechtsstreitigkeiten über Geld- und Vermögensanlagen, soweit Lebens- und Rentenversicherungen sowie Sparverträge und vermögenswirksame Leistungen betroffen sind, versichert.
Rechtsstreitigkeiten für die weiteren Rechtsbereiche des Kapitalmarktrechts können mit dem Tarif PLUS versichert werden. Im Tarif PLUS ist die Kostenerstattung derartiger Rechtsschutzfälle auf 5.000 € je Rechtsschutzfall beschränkt.
Bei einem streitigen Kapitalbetrag von 20.000 € kosten zwei Rechtsanwälte und die Gerichtsgebühr insgesamt 4.755,30 €. Die Gebühren der außergerichtlichen Vertretung kommen gegebenenfalls hinzu. Die Kosten der zweiten Instanz betragen bei 20.000 € nochmals 5.504,54 €.
Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs übernimmt die WGV die erforderlichen Kosten für Kapitalanlagegeschäfte bis zu einer Höchstgrenze von 5.000,- € für alle Rechtsschutzfälle, die innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten sind.
Im Basistarif sind Kapitalanlagegeschäfte mit einer Interessenwahrnehmung bis zu einem Gesamtanlagebetrag von 25.000 € versichert. Übersteigt der Gesamtanlagebetrag diese Summe, dann besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung.
Der Versicherungsschutz für Kapitalanlagen zur Rechtsvertretung im Tarif RS-55Plus umfasst den erweiterten Versicherungsschutz für einen Gesamtanlagebetrag in der der Interessenwahrnehmung bis zu 100.000 €. Übersteigt der Anlagebetrag diese Summe, dann besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
Die NRV bietet wie die LVM bereits mit dem Basis-Rechtschutztarif Versicherungsschutz für Streitigkeiten bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 € im Einzelfall. Liegt der Betrag im Einzelfall aber höher, tritt die NRV aber auch nicht anteilig ein.
Einen erweiterbaren Rechtsschutz mit einem zusätzlichen Tarif gibt es bei der NRV für das Kapitalanlagerecht aber nicht.
Im Basis-Tarif besteht kein Rechtsschutz für Kapitalanlagegeschäfte.
Im Tarif "KompaktSchutz" für Selbständige und Nichtselbständige bietet die Württembergische den Versicherungsschutz für Kapitalanlagegeschäfte für Rechtsverfolgungskosten von maximal 10.000 € an, wenn der Anlagebetrag 25.000 € nicht übersteigt.
Im Tarif "PremiumSchutz" für Selbständige und Nichtselbständige verdoppeln sich die Beträge, womit die Württembergische 20.000 € Kosten übernimmt, wenn der Anlagebetrag 50.000 € nicht übersteigt.
In Basistarif bietet die Bruderhilfe Sachversicherung AG keinen Rechtschutzversicherungsschutz für Kapitalanlagegeschäfte.
Im Tarif Rechtsschutz PLUS wird der Kostenschutz auf maximal 5.000 € Kostenerstattung je Rechtsschutzfall begrenzt und gleicht damit dem Angebot der HUK24 AG und HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung AG mit deren namensgleichen Tarif PLUS.
Unter den hier genannten Rechtsschutzversicherungen hat die Roland-Rechtschutzversicherungs AG mit dem Tarif ROLAND KompaktPlus-Rechtsschutz mit gut (2,1) bei der Stiftung Warentest abgeschnitten. Mit 426 € Jahresbeitrag ist sie aber auch die teuerste Rechtsschutzversicherung bei einer Selbstbeteiligung von 150 €.
Bei der LVM hat die Stiftung Warentest bei einer Selbstbeteiligung von 150 € einen Jahresbeitrag von 239 € ermittelt. Der Berufsrechtsschutz ist eingeschlossen. Insgesamt hat diese Versicherung bei Stiftung Warentest mit befriedigend (2,8) abgeschnitten. Damit sind Kapitalanlagefälle bis 25.000 € versichert. Nicht darin versichert sind Sozialrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, weitergehender Familien- und Erbrechtsschutz und Beratungsschutz für Betreuungssachen und Patientenverfügungen.
Die Rechtsschutzversicherung der LVM als Rechtsschutzversicherung für Menschen mit Vermögen ist empfehlenswert. Bereits im Basistarif besteht Versicherungsschutz für Kapitalbeträge bis 25.000 €. Diese Versicherung läßt sich auch mit dem Tarif RS-55Plus erweitern und bietet damit auch Schutz für Kapitalbeträge im Einzelfall von 100.000 €.
Wenn Vermögen vorhanden ist, dann sollte gerade die diesbezügliche Kapitalanlage, die Anlageberatung, die Depotverwaltung, die Depotabwicklung etc. rechtschutzversichert sein.
Das kostspielige Rundum-Sorglospaket bietet sich nur in bestimmten Fällen an und man sollte prüfen, ob man den Steuerrechtsschutz oder Sozialrechtsschutz im Rahmen seiner Lebensführung wirklich benötigt.
Ob man ohnehin einen weitergehenden Familien- und Erbrechtsschutz oder Beratungsschutz für Betreuungssachen und Patientenverfügungen benötigt, ist schon deshalb sehr fraglich, da diese Leistungen häufig nur bis zu einem Einmalbetrag von 250 € bezahlt werden bzw. die Scheidung auch heute und in Zukunft nicht durch die Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.