Das EAEG beruht auf den europäischen Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und der EU-Anleger- entschädigungsrichtlinie (97/9/EG).
Gewinn vor Zinsen und Steuern.
Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen.
1965 gründet ein Konsortium von Banken die Eurocard International S. A. Im Jahr 1968 beschließt die Eurocard International eine europaweite Vereinheitlichung der Auszahlungsbestimmungen für nationale Scheck- und Scheckkartensysteme.
Unter der Marketingbezeichnung "eurocheque" wurde damit der europaweit standardisierte ec-Scheck nebst einer ec-Karte eingeführt. Damit stand die Abkürzung ec ursprünglich für eurocheque.
Mit der Einstellung der Ausgabe von ec-Schecks im Jahr 2002, bedeutet ec seither "electronic cash" als Marketingbezeichnung für die ec-Karte.
Bargeld- und auch beleglose Zahlungsabwicklung am Verkaufspunkt mittels eines POS-Terminals. Zahlungsmittel sind Kredit-, Debit-, Wertkarten und Multifunktionskarten.
Im Online-Verfahren werden die Kartendaten am POS-Terminal ausgelesen und der Karteninhaber legitimiert sich durch Eingabe der PIN. Es erfolgt die Prüfung der Identität, Echtheit der Karte und Bonität. Bei der Online-Autorisierung wird die PIN mit denen im Autorisierungsrechner gespeicherten Daten via Datenfernübertragung verglichen und von dort der Zahlungsvorgang zugelassen oder gegebenenfalls verwehrt. Der Autorisierungsrechner wird anhand der auf der Kreditkarte gespeicherten Bankleitzahl ermittelt.