Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht übernehme ich Mandate aus dem Wirtschafts- und Privatrecht. Dieses Gebiet umfasst als Überbegriff die Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Vertrags- und Gesellschaftsrechtes.
Ich betreue Anlegerschutzprozesse, Urheberrechtsstreitigkeiten, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Zahlungsverkehrsfälle, Kreditkarten- und Debitkartenmissbräuche, Phishing- und Pharmingfälle, den arbeitnehmerrechtlichen Kündigungsschutz, Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen kleiner Aktiengesellschaften und das sogenannte Inkasso, also jene Rechnungen, die durch die Schuldner nicht bezahlt werden.
Bundesweit bin ich bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Außerdem bin ich zertifizierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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2011 Zulassung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
2007 Dozent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der DeutscheAnwaltAkademie für Zahlungsverkehrsrecht
2000 Gründung Rechtsanwaltskanzlei Trenkler
2000 Jurist der UBS AG, Frankfurt (Legal and Compliance) für drei jahre
2000 Ernennung zum Assessor mit der Befähigung zum Rechtsanwalts- und Richteramt mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht
1998 Rechtsreferendar Landgericht Darmstadt (9. Zivilkammer); Staatsanwaltschaft Darmstadt (Wirtschaftskriminalität und Korruption); Rechtsanwälte Knarr & Knopp (Zivilrecht); Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Grundsatzfragen Recht), Commerzbank AG (Zentraler Stab Recht)
1994 Jurastudium. Zeitgleich drei Jahre angestellt (Trainer Anlageberatung, Grundsatzfragen Recht, Administration) in Unternehmen für geschlossene Immobilienfonds und Schiffsbeteiligungen
GRUR-RR 2010, 422: Urteil des LG Berlin vom 22. 12. 2009 - 15 S 9/07: Anforderungen für den Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie mit Leitsätzen von Rechtsanwalt Markus Trenkler.
Die Welt am Sonntag: Die "Girocard" ersetzt die ec-Karte, Ausgabe vom 27.04.2008, Seite 58.
Süddeutsche Zeitung: Börse und Finanzen, "Nachfragen zahlt sich aus. Das Schweigen der Berater / Banken riskieren Schadensersatz, weil sie oft nicht über den Fondshandel an der Börse informieren", Ausgabe vom 05.09.2006, Seite 26.