Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG)

15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/3174 vom 24.05.2004

Seite
29

Zu § 2a

Zu Absatz 1

Nummer 7 entspricht § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, in welchem nach Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 5. November 2003 festgelegt wurde, dass auch Single-Hedge-Fonds als Publikumsfonds aufgelegt werden können, aber nicht öffentlich vertrieben werden dürfen. In diesem Zusammenhang wurde in dieser Vorschrift gleichfalls festgelegt, dass Anteile an Single-Hedge-Fonds nicht über erlaubnisfrei gestellte, reine Investmentfondsvermittler vertrieben werden dürfen. Diese Änderung muss auch durch die entsprechende Änderung in § 2a Abs. 1 Nr. 7 nachvollzogen werden, um sicherzustellen, dass insbesondere die §§ 31 ff. bei der Vermittlung von Anteilen an Single-Hedge-Fonds beachtet werden.