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Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt
Tel (06151) 9 51 91-75
FAX (06151) 9 51 91-77
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Verlauf
2002
2007
§ 37j
WpHG
Versagung der Erlaubnis
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Geschäftsleitung nicht zuverlässig ist,
Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland der unmittelbare Marktzugang gewährt werden soll, die nicht die Voraussetzungen des
•
§ 16
Abs.
2
§ 19
Abs.
2
des Börsengesetzes erfüllen,
die Überwachung des
•
organisierten
Marktes oder der Anlegerschutz im Herkunftsstaat nicht dem deutschen Recht gleichwertig ist oder
der Informationsaustausch mit den für die Überwachung des
•
organisierten
Marktes zuständigen Stellen des Herkunftsstaates nicht gewährleistet erscheint.