§ 37n Prüfung von Unternehmensabschlüssen und -berichten
§ 37o Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt
§ 37p Befugnisse der Bundesanstalt im Fall der Anerkennung einer Prüfstelle
§ 37q Ergebnis der Prüfung von Bundesanstalt oder Prüfstelle
§ 37r Mitteilungen an andere Stellen