Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4028 vom 21.01.2007 | Seite |
Zu Nummer 41 (§ 40b)
Die Anfügung des Satzes 2 setzt Artikel 41 Abs. 2 Satz 1 der Finanzmarktrichtlinie um, in dem die Veröffentlichung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 2 sowie die Art der Veröffentlichung vorgeschrieben wird.