Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) | |
13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/8933 vom 06.11.1997 | Seite |
Zu Nummer 21 (§ 43)
§ 43 enthält eine Übergangsvorschrift zur Neuregelung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Information und Beratung im Wertpapierbereich, nach der die Neuregelung auf bereits bestehende Schadensersatzansprüche keine Anwendung findet.