Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/12814 vom 29.04.2009

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Zu Nummer 7 (§ 43 WpHG)

Die Übergangsvorschrift in § 43 wird neu gefasst. Ansprüche, für die zum Zeitpunkt ihrer Entstehung § 37a galt, verjähren auch zukünftig nach dieser Vorschrift.