Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht | |
14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/7033 vom 05.10.2001 | Seite |
Zu Artikel 4
(Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Nummer 3
§ 3 WpHG wird aufgehoben, da die Organisation der Bundesanstalt abschließend im zweiten Abschnitt des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) geregelt ist.