Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht – Drucksachen 16/12783, 16/13113 – | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/13684 vom 01.07.2009 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht – Drucksachen 16/12783, 16/13113 – | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/13684 vom 01.07.2009 | Seite |
Zu Artikel 6 – neu – (Wertpapierhandelsgesetz)
Die Änderung erweitert die Meldepflicht von Geschäften in Finanzinstrumenten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Neben den bereits jetzt meldepflichtigen Geschäften in an einem organisierten
Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht – Drucksachen 16/12783, 16/13113 – | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/13684 vom 01.07.2009 | Seite |
Markt zugelassenen Finanzinstrumenten sollen der BaFin künftig auch Informationen über Geschäfte in Finanzinstrumenten, die im Freiverkehr der inländischen Börsen gehandelt werden, nach § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes zu übermitteln sein. Im Hinblick auf den Freiverkehr soll damit weit gehend die Rechtslage vor Inkrafttreten des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16. Juli 2007 wieder hergestellt werden, so weit die Systematik des Meldewesens nach der Finanzmarktrichtlinie dies zulässt.
Hiermit wird sichergestellt, dass die auch für den Freiverkehr geltenden Verbote von Insiderhandel und Marktmanipulation wirksamer überwacht werden können. Gerade in jüngerer Vergangenheit sind hier Fälle aufgetreten, die den Verdacht von missbräuchlichem Verhalten einiger Marktteilnehmer zu Lasten von Anlegern nahe legen. Die Ausdehnung der Meldepflicht auf den Freiverkehr hilft der BaFin, solch missbräuchliches Verhalten aufdecken und effizient verfolgen zu können und stärkt somit die Integrität des Finanzmarktes sowie der deutschen Börsenplätze.
Auch die dem deutschen Freiverkehr vergleichbaren Märkte in Großbritannien und Frankreich sind einer entsprechenden Meldepflicht unterworfen.