•Kenntnis von einer nicht öffentlich bekannten Tatsache hat Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf •Insiderpapiere bezieht die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet •ist sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den •Kurs Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen •(Insidertatsache). Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Als Umstände im Sinne des Satzes 1 gelten auch solche, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie in Zukunft eintreten werden. Eine Insiderinformation ist insbesondere auch eine Information über nicht öffentlich bekannte Umstände im Sinne des Satzes 1, die sich
(2) Eine Bewertung, die ausschließlich aufgrund öffentlich bekannter •Tatsachen Umstände erstellt wird, ist keine •Insidertatsache Insiderinformation, selbst wenn sie den Kurs von Insiderpapieren erheblich beeinflussen kann.