Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – TUG) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/2498 vom 04.09.2006 | Seite |
Zu Nummer 8 (§ 15b)
Die Einfügung ist Folge der Änderung in § 15 Abs. 1 Satz 1. Wie bisher sollen auch solche Emittenten, die einen Antrag auf Zulassung ihrer Finanzinstrumente gestellt haben, zur Führung von Insiderverzeichnissen verpflichtet sein.