Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4883 vom 28.03.2007 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
| 121. In § 16b Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „geregelten Markt“ durch die Wörter „regulierten Markt“ ersetzt. |
Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 16/4028, 16/4037, 16/4883 – betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4899 vom 29.03.2007 | Seite |
Zu Nummer 121 (§ 16b Abs.1 Satz 1)
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Ersetzung des amtlichen Marktes und des geregelten Marktes durch den regulierten Markt.