Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt

Tel (06151) 9 51 91-75
FAX (06151) 9 51 91-77
Suchen

Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)

13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/8933 vom 06.11.1997

Seite
94

Zu Nummer 7 (§ 17)

Die Änderung ist Folge der Einfügung eines neuen Satzes 2 in § 16 Abs. 2 durch das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapierrechtlicher Vorschriften sowie der Einfügung eines neuen § 16a.

Auch die personenbezogenen Daten der beim BAWe Beschäftigten, die dem BAWe gemäß § 16a Abs. 2 Satz 1 oder 3 mitgeteilt werden, dürfen nur für Zwecke der Prüfung, ob ein Verstoß gegen ein Verbot nach § 14 vorliegt, und der internationalen Zusammenarbeit nach Maßgabe des § 19 gespeichert, verändert und genutzt werden, und sind unverzüglich zu löschen, wenn sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.