Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) | |
14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8017 vom 18.01.2002 | Seite |
Zu Nummer 12 (§ 17)
Durch die Änderung wird es dem Bundesaufsichtsamt ermöglicht, die im Rahmen einer Insideruntersuchung gewonnen personenbezogenen Daten auch zur Untersuchung möglicher Verdachtsfälle von Marktmanipulation zu verwenden. Dies steigert die Effizienz der Aufsicht und führt zu einer Verbesserung der Marktintegrität.