§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
§ 22 Zurechnung von Stimmrechten
§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen
§ 25 Mitteilungspflichten beim Halten von Finanzinstrumenten
§ 26 Veröffentlichungspflichten des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
§ 28 Rechtsverlust
§ 29 Richtlinien der Bundesanstalt
§ 29a Befreiungen
§ 30 Handelstage