Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/7438 vom 07.12.2007

Seite
11

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht)

Folgeänderung zu Nummer 3 Buchstabe a.

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/9778 vom 25.06.2008

Seite
7

Entwurf

Beschlüsse des 7. Ausschusses

  1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 25 das Wort „sonstigen“ gestrichen.

 

  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
    1. In der Angabe zu § 25 wird das Wort „sonstigen“ gestrichen.
    2. Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt:

      „§ 27a Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen“.

Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/9821 vom 26.06.2008

Seite
11

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)

Zu Buchstabe a – neu – (Angabe zu § 25)

Die ursprüngliche Nummer 1 wird Nummer 1 Buchstabe a.

Zu Buchstabe b – neu – (Angabe zu § 27a – neu)

Die Folgeänderung ist im Hinblick auf die Einfügung eines neuen § 27a erforderlich.