Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) betreffend des Entwurfs der Bundesregierung über ein Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) | |
14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8600 vom 20.03.2002 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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14a. In § 21 Abs. 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Überschreitens oder Unterschreitens" die Wörter „unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2" eingefügt. |
Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) betreffend des Entwurfs der Bundesregierung über ein Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) | |
14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8601 vom 21.03.2002 | Seite |
Zu Nummer 14a (§ 21 Abs. 1 Satz 1)
Die Ergänzung dient der Klarstellung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei wesentlichen Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften.