Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Zu Nummer 4 – neu – (§ 22 Abs. 3a Satz 1)
Die Änderung dient der Umsetzung des Artikels 10 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. EU Nr. L 69 S. 27). In den neuen Nummern 3 und 4 werden weitere Voraussetzungen für die Nichtzurechnung von Stimmrechten aufgestellt. Die übrigen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen.