Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8017 vom 18.01.2002

Seite
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Zu Nummer 15 (§ 23)

In § 23 Abs. 3 wird der Umfang der Prüfungspflicht an die Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung von Stimmrechtsanteilen nach den Absätzen 1 und 2 angepasst. Neben der Prüfung, ob die betreffenden Aktien im Handelsbestand gehalten wurden, muss nun auch festgestellt werden, dass die Stimmrechte tatsächlich nicht ausgeübt wurden. Dieser Umstand wurde bisher nicht überprüft.