Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Zu Nummer 5 – neu – (§ 23 Abs. 4)
Mit der Änderung wird Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. EU Nr. L 69 S. 27), umgesetzt. Es wird eine weitere Voraussetzung für die Nichtberücksichtigung von Stimmrechten geregelt. Die übrigen Änderungen sind redaktionelle Anpassungen.