Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Entwurf | Beschlüsse des 7. Ausschusses |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/6874 vom 25.10.2007 | Seite |
Zu Nummer 6 – neu – (§ 29a Abs. 3 Satz 2)
Diese Ergänzung dient der Angleichung an Nummer 4 – neu – (§ 22 Abs. 3a). Es soll verhindert werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten geringeren Anforderungen unterliegen als inländische Wertpapierdienstleistungsunternehmen.