Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt

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Abschnitt 4 5 WpHG

Mitteilungs- und, Veröffentlichungspflichten und Übermittlung bei von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften das Unternehmensregister

§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen

§ 22 Zurechnung von Stimmrechten

§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten

§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen

§ 25 Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft Mitteilungspflichten beim Halten von sonstigen Finanzinstrumenten

§ 26 Veröffentlichungspflichten von Gesellschaften mit Sitz im Ausland des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmens­register

§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister

§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen

§ 27a WpHG Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

§ 28 Ruhen des Stimmrechts Rechtsverlust

§ 29 Befugnisse Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes der Bundesanstalt

§ 29a Befreiungen

§ 30 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland

§ 30 Handelstage