§ 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen
§ 22 Zurechnung von Stimmrechten
§ 23 Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
§ 24 Mitteilung durch Konzernunternehmen
§ 25 •Veröffentlichungspflichten der börsennotierten Gesellschaft Mitteilungspflichten beim Halten von •sonstigen Finanzinstrumenten
§ 26 Veröffentlichungspflichten •von Gesellschaften mit Sitz im Ausland des Emittenten und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 26a Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 27 Nachweis mitgeteilter Beteiligungen
§ 27a WpHG Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen
§ 28 •Ruhen des Stimmrechts Rechtsverlust
§ 29 •Befugnisse Richtlinien •des Bundesaufsichtsamtes der Bundesanstalt
§ 29a Befreiungen
•§ 30 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland
§ 30 Handelstage