§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wertpapierinhabern
§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernübertragung
§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmensregister
§ 30f Befreiung
§ 30g Ausschluss der Anfechtung