Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/12814 vom 29.04.2009 | Seite |
Zu Nummer 3 (§ 30b Absatz 2 WpHG)
Durch die Ergänzung des § 30b Absatz 2 WpHG wird sichergestellt, dass es keine Verdoppelung von Veröffentlichungspflichten hinsichtlich der Einberufung einer Gläubigerversammlung gibt.