Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Frankfurter Straße 14
64293 Darmstadt

Tel (06151) 9 51 91-75
FAX (06151) 9 51 91-77
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Abschnitt 5a

Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren

§ 30a Pflichten der Emittenten gegenüber Wert­papierinhabern

§ 30b Veröffentlichung von Mitteilungen und Übermittlung im Wege der Datenfernüber­tragung

§ 30c Änderungen der Rechtsgrundlage des Emittenten

§ 30d Vorschriften für Emittenten aus der Euro­päischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum

§ 30e Veröffentlichung zusätzlicher Angaben und Übermittlung an das Unternehmens­register

§ 30f Befreiung

§ 30g Ausschluss der Anfechtung