Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4028 vom 21.01.2007 | Seite |
Zu § 32b (Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße und Aufgaben der Bundesanstalt)
Absatz 1 setzt Artikel 27 Abs. 1 Unterabs. 4 und Abs. 2 Satz 1 der Finanzmarktrichtlinie um. Die Einzelheiten zur Bestimmung der standardmäßigen Marktgröße sind insbesondere in Artikel 23 der Durchführungsverordnung geregelt.
Absatz 2 setzt Artikel 27 Abs. 2 Satz 2 der Finanzmarktrichtlinie um. Die Einzelheiten zur Bestimmung des liquidesten Marktes sind insbesondere in Artikel 22 der Durchführungsverordnung geregelt.