Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie

13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/10188 vom 24.03.1998

Seite
25

Zu Nummer 2 (§ 34a)

Zu Buchstabe a

Die Änderung in Absatz 1 des im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2518) neu eingeführten § 34a berücksichtigt, daß nach den Vorgaben der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG Nr. L 141 S. 27) die in dieser Vorschrift enthaltene Verpflichtung zur getrennten Vermögensverwaltung sich auf solche Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu beziehen hat, die keine Einlagenkreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 3d KWG sind.

Zu Buchstabe b

Terminologische Anpassung an den neugefaßten § 23a Abs. 1 Satz 1 KWG.

Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie

13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/10846 vom 27.05.1998

Seite
17

Entwurf

Beschlüsse des 7. Ausschusses

 

  1. § 34 a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. In Satz 1 werden die Worte „ohne eine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen" durch die Worte „, das kein Einlagenkreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 3 d Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen ist," ersetzt.

    2. In Satz 3 werden die Worte „Mitglied einer Einlagensicherungseinrichtung ist" durch die Worte „ einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern zugehört" ersetzt.

3. unverändert

Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie

13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/10846 vom 27.05.1998

Seite
26

Zu den Nummern 2 und 3 (§§ 26 und 34a) Folgeänderung zu Nummer 1.