Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8017 vom 18.01.2002

Seite
92

Zu Nummer 19 (§ 34a)

Die bisherige Formulierung der Überschrift „Getrennte Vermögensverwaltung" führte sowohl bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen als auch bei Prüfern teilweise zu der unrichtigen Annahme, die Vorschrift des § 34a finde nur Anwendung, wenn als Wertpapierdienstleistung die Vermögensverwaltung im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 6 erbracht wird. Tatsächlich handelt es sich aber bei § 34a um keine spezielle Vorschrift für Vermögensverwalter, sondern die Norm regelt allgemein die Anforderungen an die Verwahrung von Kundengeldern. Die insoweit missverständliche Überschrift soll daher geändert werden.