Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Beschlussempfehlung und Bericht des 7. Finanzausschusses betreffend des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8389 vom 27.02.2002

Seite
45

Entwurf

Beschlüsse des 7. Ausschusses

 

  1. § 35 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Das Bundesaufsichtsamt" durch die Wörter „Die Bundesanstalt" ersetzt.

 

  1. § 35 wird wie folgt geändert:
    1. unverändert

 

    1. In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „des Bundesaufsichtsamtes" durch die Wörter „der Bundesanstalt", das Wort „ihm" durch das Wort „ihr" sowie das Wort „seiner" durch das Wort „ihrer" ersetzt.

 

    1. In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „des Bundesaufsichtsamtes" durch die Wörter „der Bundesanstalt", das Wort „ihm" durch das Wort „ihr" sowie das Wort „seiner" durch das Wort „ihrer" ersetzt.

 

    1. In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesaufsichtsamt" durch die Wörter „der Bundesanstalt" ersetzt.

 

    1. unverändert

 

    1. Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

      „Die Deutsche Bundesbank sowie die Spitzenverbände der betroffenen Wirtschaftskreise sind vor dem Erlass der Richtlinie anzuhören."

 

    1. unverändert

[Anm. Trenkler: Betreffend Absatz 4 Satz 1 ist ebenfalls das Wort "es" durch "sie" zu ersetzen.]

Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/7033 vom 05.10.2001

[Anm. Trenkler:

Die Begründung zu den Umbenennungen "Bundesaufsichtsamt" in "Bundesanstalt" und "Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel" in "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" hat der Gesetzgeber im allgemeinen Teil des Entwurfs der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ausgeführt.]