Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Drittes Finanzmarktförderungsgesetz) | |
13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/8933 vom 06.11.1997 | Seite |
Zu Nummer 2 (§§ 2a, 12, 19, 26, 30, 36a, 36c)
Die Änderung trägt der Tatsache Rechnung, daß mit dem Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 (BGBl. II S. 1251) für die bis dahin bestehende gemeinschaftsrechtliche Struktur und die mit dem Vertrag neu hinzugekommenen Bereiche ein gemeinsames Dach geschaffen wurde. Infolgedessen wird nun nicht mehr auf die Mitgliedstaaten der einzelnen Gemeinschaften, sondern auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bezug genommen.