Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4028 vom 21.01.2007 | Seite |
Zu Nummer 28 (§ 36c)
Die Vorschrift wird aufgehoben, da ihr Regelungsinhalt in dem neuen § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2a Satz 2 aufgeht. Die Kompetenzen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten werden in § 7 zum Zwecke der Übersichtlichkeit und Straffung gebündelt.