Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8017 vom 18.01.2002

Seite
93

Zu Nummer 24 (§ 37)

In § 37, der die sonstigen Ausnahmen regelt, wird eine allgemeine Öffnungsklausel aufgenommen, um damit eine umfassende Regelungsmöglichkeit, die nicht allein auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Sitz im EWR-Raum beschränkt ist, zu schaffen. Mit der eingefügten Verordnungsermächtigung kann flexibel auf weitere Entwicklungen auf EU-Ebene zur Harmonisierung der Verhaltensregeln und zur Regelung des Binnenmarktes, zum Beispiel durch die Fernabsatzrichtlinie, reagiert werden.