Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz - AnSVG) | |
15. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 15/3174 vom 24.05.2004 | Seite |
Zu § 37
In Absatz 2 wurde analog zu den Regelungen über die Organisationspflichten des § 33 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, §§ 34 und 34a auch hinsichtlich der Organisationspflichten hinsichtlich der Finanzanalyse eine Ausnahme für Zweigniederlassungen von Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU geschaffen.