Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4028 vom 21.01.2007 | Seite |
Zu Nummer 29 (§ 37)
Die Änderungen des bisherigen Absatzes 1 beruhen auf der Umsetzung von Artikel 14 Abs. 3 und Artikel 42 Abs. 4 der Finanzmarktrichtlinie. Geschäfte, die in einem multilateralen Handelssystem oder an einem organisierten Markt geschlossen werden, unterliegen nicht den durch die Wohlverhaltensregeln normierten Pflichten, den Anforderungen an die bestmögliche Ausführung von Aufträgen und den Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen, sofern sie zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder diesen und Mitgliedern oder Teilnehmern des multilateralen Handelssystems oder des organisierten Marktes zustande kommen.Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind allerdings zur Einhaltung vorgenannter Vorschriften gegenüber ihren Kunden verpflichtet, sofern sie Kundenaufträge innerhalb des Systems oder des organisierten Marktes ausführen.
Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben. Die Ausnahme des Absatzes 2 entspricht nicht den Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie. Die Ausnahme des Absatzes 3 ist hinfällig, da in § 36a Abs. 1 Satz 1 eine ausdrückliche Nennung derjenigen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes erfolgt, die auf Zweigniederlassungen im Sinne von § 53b Abs. 1 Satz 1 KWG entsprechend Anwendung finden. Für die Rechtsverordnungsermächtigung nach Absatz 4 bleibt nach Streichung des Absatzes 3 kein Raum. Von dieser wurde bislang kein Gebrauch gemacht.