Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/12814 vom 29.04.2009 | Seite |
Zu Nummer 5 (§ 37a WpHG)
§ 37a wird aufgehoben. Die Verjährung für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung wird an die allgemeinen Verjährungsregeln angepasst.
(Anm. Trenkler: Siehe zur weiteren Begründung zur Aufhebung des § 37a WpHG in "A. Allgemeiner Teil" des Gesetzentwurfs.