Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/12814 vom 29.04.2009

Seite
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Zu Nummer 5 (§ 37a WpHG)

§ 37a wird aufgehoben. Die Verjährung für Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung wird an die allgemeinen Verjährungsregeln angepasst.

(Anm. Trenkler: Siehe zur weiteren Begründung zur Aufhebung des § 37a WpHG in "A. Allgemeiner Teil" des Gesetzentwurfs.