Gesetzentwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) | |
16. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 16/4028 vom 21.01.2007 | Seite |
Zu Nummer 31 (§ 37e)
Da die Definition des Finanztermingeschäfts nur noch für die §§ 37e und 37g relevant ist, wird die Definition in § 2 Abs. 2a aus den allgemeinen Begriffsbestimmungen in einen neuen Satz 2 mit unverändertem Wortlaut verschoben. Inhaltlich wird sie durch den Verweis auf den neuen Derivatebegriff nach § 2 Abs. 2 erweitert.