Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften

13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/7142 vom 06.03.1997

Seite
106

Zu Nummer 10 (§ 10)

Der bisherige Zwangsgeldrahmen von bis zu 50 000 Deutsche Mark in Satz 3 reicht nicht in allen Fällen aus, um den Verwaltungsaktadressaten im Einzelfall zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu veranlassen. Die Obergrenze des Zwangsgeldes wird deshalb von 50 000 Deutsche Mark auf 100 000 Deutsche Mark heraufgesetzt. Der Rahmen dieses Zwangsgeldes steht in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Überwachung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes.