Entwurf der Bundesregierung betreffend Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro | |
14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/4453 vom 01.11.2000 | Seite |
Zu Absatz 6 - Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Zu Nummer 1
Das Bundesaufsichtsamt kann ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 100 000 Deutsche Mark erlassen. Der Wert soll zukünftig 50 000 Euro betragen und damit leicht abgerundet werden.