Rechtsanwalt Markus Trenkler
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) betreffend des Entwurfs der Bundesregierung über ein Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8600 vom 20.03.2002

Seite
62

Entwurf

Beschlüsse des 7. Ausschusses

 

    16a. § 30 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst:

      „4. Gesellschaften mit Sitz im Ausland, deren Aktien im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, ihre Veröffentlichungspflichten im Inland ordnungsmäßig erfüllen."

Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) betreffend des Entwurfs der Bundesregierung über ein Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

14. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 14/8601 vom 21.03.2002

Seite
20

Die Änderungen in § 25 Abs. 2 Satz 1, § 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 beseitigen ein Redaktionsversehen im Rahmen des Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen.