Entwurf der Bundesregierung betreffend eines Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften | |
13. Wahlperiode, Bundestags-Drucksache Nr. 13/7142 vom 06.03.1997 | Seite |
Zu Nummer 17 (§ 32)
Die Änderung des § 32 Abs. 1 und 2 ist eine Folgeänderung zu § 1 und § 2 Abs. 3. Die besonderen Verhaltensregeln gelten auch für Wertpapierdienstleistungen, die Geldmarktinstrumente betreffen.